Ansprechpartner Aufnahme
Carola Schäfertöns
Tel. 0 52 34/9 07-2 35
Fax 0 52 34/9 07-2 45
info.rose@mediclin.de
Grundsätzlich kann das gesamte Leistungsspektrum der MediClin Rose Klinik von gesetzlich und privat Versicherten in Anspruch genommen werden. Dabei werden die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung abgerechnet.
Für die Aufnahme kommen je nach Verfahren unterschiedliche Wege in Frage.
Anschlussheilbehandlung(AHB) / Anschlussrehabilitation (AR) / Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
Anschlussheilbehandlung (AHB), Anschlussrehabilitation (AR) und Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) sind Folgebehandlungen, die im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt werden.
Für den Aufenthalt im Rahmen einer AHB/AR oder BGSW erfolgt die Antragstellung durch das vorbehandelnde Krankenhaus (Sozialdienst) bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger, Berufsgenossenschaft).
Die Modalitäten sind abhängig vom Versicherungsstatus.
Bei DRV Bund-Versicherten (ehem. Bfa-Versicherte) kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden.
Bei Versicherten der Regionalträger der DRV (ehem. LVA-Versicherte) oder der DRV Knappschaft-Bahn-See (ehem. Versicherte der Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse) wird der Antrag an den Kostenträger weitergeleitet.
Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.
Für onkologische Rehabilitation ist die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (Arge) der Hauptkostenträger.
Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.
Heilverfahren
Heilverfahren werden beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung) beantragt.
Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die DRV aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.
Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches. Nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage kann das Heilverfahren angetreten werden.
Kostenträger der Heilverfahren sind für:
Angestellte & Arbeiter die Deutsche Rentenversicherung
Beamte die Beihilfestelle und Privatversicherung
Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung)
Rentner/Hausfrauen die Krankenkasse
Selbstzahler
Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder Rentenversicherung unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung zwischen der Klinik und dem Patienten. Fragen Sie nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
