Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung Ihrer Krankenunterlagen und Festlegung des für Sie geeigneten Therapiekonzeptes.
Wir überprüfen kostenfrei Ihre Unterlagen und treffen eine Aussage über ein erfolgversprechendes Behandlungskonzept. Die Behandlungserfolge hängen von verschiedenen Faktoren wie Alter, Medikamenteneinnahme oder Krankheitsverlauf ab. Bitte lesen Sie die für Sie zutreffenden Hinweise für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse oder für privat versicherte Patienten, die wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt haben.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind...
In unserer Klinik werden medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V durchgeführt. Als staatlich konzessionierte Privatklinik (§ 30 GewO) sind wir nicht in einen Versorgungsvertrag der gesetzlichen Krankenkassen eingebunden. Einem Teil unserer gesetzlich versicherten Patienten ist es gelungen, bei ihrer Krankenkasse eine „außervertragliche Kostenübernahme“ zu erwirken. Wenn Sie die Möglichkeiten einer Kostenerstattung ausschöpfen wollen, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse einen „Antrag auf außervertragliche Kostenübernahme“ stellen. Jedem Versicherten steht eine Einzelfallbegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu. Wir werden Ihnen gerne weitere Informationen im Einzelfall zukommen lassen. Aufgrund der guten Behandlungserfolge entscheiden sich jedoch die meisten Patienten, die Kosten selbst zu tragen.
Wenn Sie Privatpatient sind...
Unsere Klinik ist eine nach § 30 GewO konzessionierte Privatkrankenanstalt für „notwendige Krankenhausbehandlungen“. Sie ist als „gemischte Krankenanstalt“ von privaten Krankenversicherern anerkannt. Mit Privatpatienten rechnet die Klinik direkt ab. Sie sollten Ihren Antrag auf jeden Fall vor Antritt der stationären Behandlung auf „Leistungen für eine stationäre Heilbehandlung“ in einer „gemischten Krankenanstalt“ bei Ihrer privaten Krankenversicherung stellen. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der GOÄ. Wir weisen darauf hin, dass eine Kostenerstattung durch die Kostenerstattungsstelle nicht gewährleistet ist. Es besteht Beihilfefähigkeit nach §§ 6 und 7 der Beihilfeverordnung. Sie erhalten von uns ausführliche Informationen über die Vorgehensweise zur Beantragung der Kostenerstattung. Bitte fragen Sie uns.
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben...
Vor der Aufnahme in unserer Klinik fragen Sie bitte Ihre Versicherungsgesellschaft, welche Leistungen (Hotelleistungen, ärztliche Leistungen usw.) in welcher Höhe übernommen werden.
Wenn Sie Krankenkassenmitglied als Selbstzahler sind...
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse ohne Kostenübernahmeerklärung sind Selbstzahler (Privatpatienten). Sie interessieren sich für einen stationären Aufenthalt in der Fachklinik für TCM Horn-Bad Meinberg. Wir bieten Ihnen hier einige Informationsbroschüren und Formulare zum herunterladen, die Ihnen den Weg zu uns erleichtern. Bitten Sie Ihren Hausarzt, den Antrag auf Kostenübernahme gemeinsam mit Ihnen auszufüllen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag bei Ihrer Krankenkasse persönlich abzugeben, um Ihr Anliegen dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter schildern zu können. Die Kostenübernahme für eine stationäre Behandlung in der Fachklinik für TCM durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist nach vorheriger Kostenzusage möglich. Auch privat versicherte Patienten benötigen vor der stationären Aufnahme die Kostenzusage des Versicherers. Wir bitten Sie, das Formular "Anmeldung" ebenso sorgfältig auszufüllen wie den "Patientenfragebogen", der eine wichtige Grundlage für das Aufnahmegespräch darstellt. So bleibt uns mehr Zeit für eine konzentriertes Aufnahmegespräch. Bitte senden Sie uns die ausgefüllten Formulare zu. Wir werden uns umgehend wegen eines Aufnahmetermins mit Ihnen in Verbindung setzen.