So kommt Ihr Patient zu uns

So kommt Ihr Patient zu uns

Sie sind Arzt oder Klinik-Sozialdienstmitarbeiter? Hier finden Sie alles Wichtige für eine Überweisung Ihres Patienten in die MEDICLIN Rose Klinik.

Ihr Kontakt in die MEDICLIN Rose Klinik

Informationen für einweisende Ärzte sowie Klinik- und Sozialdienstmitarbeiter

Die MEDICLIN Rose Klinik ist eine interdisziplinäre Fachklinik für Rehabilitation.

Unsere Fachbereiche sind

Die enge Verknüpfung unserer medizinischen Abteilungen ermöglicht eine optimale Versorgung von Patienten mit Mehrfacherkrankungen.

Mit einer guten Zusammenarbeit mit den überweisenden und weiterbehandelnden Ärzten schaffen wir die Voraussetzung für eine reibungslose Behandlungskette.

Ihre Ansprechpartner

Eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern ist uns wichtig.

Bitte sprechen Sie uns jederzeit bei Fragen zu Ihren Patienten oder bei organisatorischen Anliegen an.


Dr. med. Stephan Bambach

Dr. med. Stephan Bambach

Chefarzt der Fachklinik für Orthopädie

Dr. med. Roland Nafe

Dr. med. Roland Nafe

Chefarzt der Fachklinik für Geriatrie und Neurologie

Kathleen Missalle

Kathleen Missalle

Kaufmännische Direktorin

Stephanie Lange

Stephanie Lange

Pflegedienstleitung

Gunnar Severin

Gunnar Severin

Therapieleitung, Physiotherapeut

Dr. med. Roland Nafe

Dr. med. Roland Nafe

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Indikationen

Orthopädie

Allgemeine Indikationen

Alle konservativ behandelbaren orthopädischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen und Behinderungen wie:

  • degenerativ rheumatische Erkrankungen der Bewegungsorgane wie Wirbelsäulensyndrome und Arthrosen aller Gelenke, Fehlstellungen, Sehnen- und Muskelerkrankungen
  • angeborene und erworbene Fehlbildungen an der Wirbelsäule und an den Gelenken (z.B. Skoliose)
  • entzündlich-rheumatische Erkrankungen der Bewegungsorgane (chronische Polyarthritis, M. Bechterew u.a.)
  • Folgezustände nach Verletzungen an der Wirbelsäule und an den Gliedmaßen
  • Stoffwechsel- oder gefäßbedingte Folgezustände am Bewegungsapparat wie Gliedmaßenverlust
  • bösartige Neubildungen der Stütz- und Bewegungsorgane

Spezielle Indikationen

Anschlussheilbehandlungen (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR), berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) für Unfall- und Verletzungsfolgen der Bewegungsorgane (nach Einzelgenehmigung) bei folgenden Indikationen:

  • endoprothetische Gelenkversorgung an Hüfte, Knie, Schulter, Sprunggelenk
  • offen operierte komplexe Kapsel-Bandapparat-Schädigung des Kniegelenkes
  • operative Versorgung komplexer Rotatorenmanschettenschäden am Schultergelenk
  • konservative Wirbelsäulensyndrome mit lokalen, radikulären oder pseudoradikulären Schmerzbildern
  • Bandscheibenoperationen
  • Wirbelsäulenversteifungsoperationen (Spondylodesen) oder Wirbelsäulendekompressionen oder Wirbelsäulenkorrekturen
  • Osteoporose mit muskulo-skelettaler Dekompensation oder frischem Frakturereignis
  • konservativ heilende Frakturen der Wirbelsäule und der großen Röhrenknochen
  • osteosynthetisch versorgte Frakturen
  • Amputationen

Kontraindikationen

  • akute Psychosen
  • fortgeschrittene Demenz
  • fehlende Bereitschaft oder Fähigkeit zur Teilnahme an einer aktiven bzw. aktivierenden Rehabilitationsbehandlung
  • Vollständige Ertaubung
  • Schwangerschaft
  • Barthel-Index < 65
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Neurologie

Allgemeine Indikationen

  • Schlaganfall
  • Hirnblutung
  • Morbus Parkinson
  • Epilepsie
  • Multiple Sklerose
  • Polyneuropathien
  • Zerebralparese
  • Critical-illness-Polyneuro(myo)pathie
  • Bandscheibenvorfall mit neurologischer Symptomatik
  • Meningitis
  • Schädel-Hirn-Verletzung
  • Mediainfarkt
  • Stammganglieninfarkt
  • Intrakraniale Blutung
  • (Chronisches) Subduralhämatom
  • Anfallsleiden
  • Hypoxischer Hirnschaden
  • Parkinson-Syndrome
  • Dystonien
  • Myopathien
  • Schmerzsyndrome
  • Spinozerebelläre Erkrankungen
  • Neuromuskuläre Erkrankungen
  • (Nicht hohe) Querschnittlähmung
  • Hirntumor
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Geriatrie

Allgemeine Indikationen

  • Spinalkanalstenose
  • Schulter-TEP
  • Bauchoperation
  • Herzinfarkt
  • Lungenentzündung
  • Chronisches Schmerzsyndrom
  • Sturzsyndrom
  • Teilhabeeinschränkung
  • Mobilitätseinschränkung
  • Gangunsicherheit
  • Schulter-TEP
  • Unterarmbruch
  • Hüft-Arthrose
  • Koxarthrose
  • Knie-Arthrose
  • Gonarthrose
  • Abwendung von Pflegebedürftigkeit
  • Diabetes mellitus
  • Arterielle Hypertonie
  • Bluthochdruck
  • Immobilität
  • Stoffwechselstörung
  • Schenkelhalsfraktur
  • Femurfraktur, lateral
  • Femurfraktur, medial
  • Femurfraktur, pertrochantär
  • Femurfraktur, subtrochantär
  • Rückenschmerzen
  • Gebrechlichkeit
  • Drohender Selbstständigkeitsverlust
  • Reha nach Operation an Knie
  • Reha nach Extremitäten-Amputation
  • Reha nach Unfall mit Mehrfachverletzung
  • Reha nach Polytrauma
  • Beckenbruch
  • Reha nach Operation an Hüfte
  • Reha nach Darm-OP
  • Reha nach Darmkrebs
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Leistungsformen und Kostenträger

Wir bieten Leistungen für gesetzlich- und privatversicherte Patienten.

Die Kosten rechnen wir in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung ab.

Leistungsformen:

  • Anschlussheilbehandlungen (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)
  • Heilverfahren (HV)
  • berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) für Unfall- und Verletzungsfolgen der Bewegungsorgane (nach Einzelgenehmigung)

Möglich sind voll- und teilstationäre Behandlungen

Versorgungs- und Belegungsverträge:

  • gem. § 111, SGB V mit allen gesetzlichen Krankenkassen
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (ARGE)
  • Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Land Nordrhein-Westfalen
  • DRV Knappschaft Bahn See
  • Zulassung nach § 30 GeWO
  • Anerkennung nach der Beihilfeverordnung = beihilfefähig

Aufnahmemöglichkeiten

Eine Aufnahme Ihre Patienten ist möglich

  • als stationäre medizinische Vorsorgemaßnahme nach § 23, Abs. 4, SGB V, Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen
  • als stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme nach § 40, Abs. 2, SGB V, Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen
  • als vollstationäre Behandlung lt. Einweisung, Kostenträger: DRV-Bund, gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen
  • als teilstationäre Behandlung lt. Einweisung, Kostenträger: DRV-Bund, gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen
  • als Anschlussheilbehandlungsmaßnahme (AHB), Kostenträger: DRV-Bund, alle gesetzlichen Krankenkassen und private Krankenversicherungen
  • als Privatpatient (beihilfefähig)
  • als Selbstzahler im Rahmen unserer Selbstzahler- und Präventionsprogramme

Zuweisung

Sie sind Arzt oder Sozialdienstmitarbeiter einer zuweisenden Klinik und möchten Ihren Patienten bei uns anmelden?

Hier erfahren Sie, wie Ihr Patient zu uns kommt.

Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation (AHB/AR)

Eine Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation (AHB) folgt in der Regel unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt.

So melden Sie Ihren Patienten bei uns an:

  • Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf.
  • Schicken Sie den AHB-Antrag und den AHB-Befund nach telefonischer Rücksprache an das Patientenbüro FAX-Nummer +49 5234 907 245
  • Wenn die Erklärung für die Kostenübernahme vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir den Aufnahmetermin mit Ihnen ab.
  • Ziel ist der nahtlose Übergang des Patienten in die Reha möglichst ohne Wartezeiten. In der Regel vergeben wir zeitnahe Aufnahmetermine.

Hinweise:

  • Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden.
  • Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten sowie Rentenversicherungsträgern ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.
Medizinische Heilverfahren (HV) / Medizinische Vorsorgeleistungen (Kuren)

Heilverfahren und Medizinische Vorsorgeleistungen (Kuren) sind auch ohne vorangehende Krankenhausbehandlung möglich.

  • Als Haus- oder Facharzt müssen Sie Ihrem Patienten durch ein Attest bestätigen, dass ein Heilverfahren notwendig ist
  • Sie füllen mit Ihrem Patienten einen Antrag der Krankenkasse oder der Rentenversicherung aus. Der Patient kann eine Wunschklinik angeben.
  • Der Kostenträger wählt dann die Klinik aus und berücksichtigt dabei den Patientenwunsch. Sobald der Patient eine schriftliche Zusage hat, kann er das Heilverfahren antreten.

Kostenträger

  • für Angestellte und Arbeiter die Deutsche Rentenversicherung (Heilverfahren) bzw. die Krankenkasse (Medizinische Vorsorgeleistungen/Kuren)
  • für Beamte die Beihilfestelle und die Privatversicherung
  • für Selbstständige: Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung
  • für Rentner und Hausfrauen  die Krankenkasse
Sonderfälle
  • AHB-Maßnahmen für Versicherte der Deutsche Rentenversicherung Nordrhein-Westfalen, DRV Knappschaft Bahn, See und Post und der Krankenkassen müssen vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.
  • Patienten mit Privatkrankenkasse und Ansprüchen bei der Rentenversicherung müssen beim Rentenversicherungsträger eine Anschluss-Gesundheits-Maßnahme (AGM) beantragen.
  • Auch nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus kann innerhalb von sechs Wochen eine AGM-Maßnahme von dem Klinikarzt bei der Deutsche Rentenversicherung Bund beantragt werden.
Stationäre Rehabilitationsmaßnahme gemäß § 40, Abs. 2. SGB V

Stationäre Vorsorgemaßnahme gemäß § 23 Abs. 4. SGB V

Für diese Patienten muss der betreuende, niedergelassene Arzt vorab einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, gemäß SGB V, § 40, Absatz 2 oder gemäß SGB V, § 23, Absatz 4 stellen.
 

Selbstzahler

Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer. In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit dem Patienten.

Wenn Sie Fragen zur Überweisung Ihrer Patienten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vereinfachte Verordnungen für die geriatrische Reha

Vereinfachte Verordnungen für die geriatrische Reha

Wussten Sie schon, dass Verordnungen für die geriatrische Reha vereinfacht wurden? Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nicht mehr prüfen, ob die Verordnung für Patientinnen und Patienten medizinisch erforderlich ist. Das liegt in der Hand der Vertragsärztinnen und -ärzte. Auch bei Anschlussrehabilitationen entfällt bei bestimmten Krankheitsbildern die Prüfung durch die Krankenkassen.

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Simone Schildmann

Simone Schildmann

Mitarbeiterin Patientenbüro

Carola Schäfertöns

Carola Schäfertöns

Mitarbeiterin Patientenbüro

Evelin Rubart-Henke

Evelin Rubart-Henke

Mitarbeiterin Patientenbüro

Kooperationen

Wir stehen für eine enge Vernetzung mit unterschiedlichen Leistungserbringern im Gesundheitswesen in der Region.

Mit gemeinsamen Behandlungsabläufen, abgestimmter medizinischen Versorgung und einheitlichen Qualitätsniveaus wollen wir eine enge Verbindung von Akutversorgung und Rehabilitation fördern.

Wir sind vertraglicher Kooperationspartner dieser Kostenträger:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Rentenversicherung Westfalen
  • Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (Arge)
  • Allgemeine Ortskrankenkasse Nord West (AOK Nord West)
  • Barmer
  • Arbeitsgemeinschaft Betriebskrankenkassen OWL (Arge BKK OWL)
  • Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)
  •  IKK classic Knappschaft Bahn-See
  • Landwirtschaftliche Alterskasse
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • Techniker Krankenkasse (TKK)

Mit diesen Akutkrankenhäusern arbeiten wir zusammen:

Die MEDICLIN Rose Klinik arbeitet außerdem mit der staatlich anerkannten Physiotherapieschule Ortenau zusammen.