Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Sie sind Arzt oder Klinik-Sozialdienstmitarbeiter? Hier finden Sie alles Wichtige für eine Überweisung Ihres Patienten in die MEDICLIN Rose Klinik.
Die MEDICLIN Rose Klinik ist eine interdisziplinäre Fachklinik für Rehabilitation.
Unsere Fachbereiche sind
Die enge Verknüpfung unserer medizinischen Abteilungen ermöglicht eine optimale Versorgung von Patienten mit Mehrfacherkrankungen.
Mit einer guten Zusammenarbeit mit den überweisenden und weiterbehandelnden Ärzten schaffen wir die Voraussetzung für eine reibungslose Behandlungskette.
Eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern ist uns wichtig.
Bitte sprechen Sie uns jederzeit bei Fragen zu Ihren Patienten oder bei organisatorischen Anliegen an.
Alle konservativ behandelbaren orthopädischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen und Behinderungen wie:
Anschlussheilbehandlungen (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR), berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) für Unfall- und Verletzungsfolgen der Bewegungsorgane (nach Einzelgenehmigung) bei folgenden Indikationen:
Wir bieten Leistungen für gesetzlich- und privatversicherte Patienten.
Die Kosten rechnen wir in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung ab.
Möglich sind voll- und teilstationäre Behandlungen
Sie sind Arzt oder Sozialdienstmitarbeiter einer zuweisenden Klinik und möchten Ihren Patienten bei uns anmelden?
Hier erfahren Sie, wie Ihr Patient zu uns kommt.
Eine Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation (AHB) folgt in der Regel unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt.
So melden Sie Ihren Patienten bei uns an:
Hinweise:
Heilverfahren und Medizinische Vorsorgeleistungen (Kuren) sind auch ohne vorangehende Krankenhausbehandlung möglich.
Kostenträger
Stationäre Vorsorgemaßnahme gemäß § 23 Abs. 4. SGB V
Für diese Patienten muss der betreuende, niedergelassene Arzt vorab einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, gemäß SGB V, § 40, Absatz 2 oder gemäß SGB V, § 23, Absatz 4 stellen.
Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer. In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit dem Patienten.
Wir stehen für eine enge Vernetzung mit unterschiedlichen Leistungserbringern im Gesundheitswesen in der Region.
Mit gemeinsamen Behandlungsabläufen, abgestimmter medizinischen Versorgung und einheitlichen Qualitätsniveaus wollen wir eine enge Verbindung von Akutversorgung und Rehabilitation fördern.
Wir sind vertraglicher Kooperationspartner dieser Kostenträger:
Mit diesen Akutkrankenhäusern arbeiten wir zusammen:
Die MEDICLIN Rose Klinik arbeitet außerdem mit der staatlich anerkannten Physiotherapieschule Ortenau zusammen.