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Erfahren Sie hier, wie Sie eine Reha beantragen, wie Anmeldung und Aufnahme in der MEDICLIN Rose Klinik ablaufen und was Sie beim Kofferpacken nicht vergessen sollten.
Ein Medizinisches Heilverfahren oder eine Medizinische Rehabilitation bezeichnet Behandlungsprogramme, die auf das individuelle Krankheitsbild und Therapieziele des Patienten zugeschnitten sind und nach ärztlichem Plan wiederholt durchgeführt werden. Viele der therapeutischen Maßnahmen beruhen auf natürlichen Heilverfahren, wie Bewegungstherapie, Krankengymnastik oder physikalische Therapien. Zum Programm einer Reha gehören auch Beratungen und Hilfe zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bzw. Hilfe zur Bewältigung des Alltags.
Eine Reha kann stationär und ambulant durchgeführt werden.
Ziele von Rehabilitationsmaßnahmen sind:
Das medizinische Programm der ambulanten Reha entspricht dem der stationären Reha, aber der Patient schläft bei einer ambulanten Reha zuhause und kommt nur tagsüber zur Behandlung in die Rehaklinik.
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) beginnt unmittelbar bzw. innerhalb von 14 Tagen nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation und dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Meist meldet Sie das Akutkrankenhaus, indem Sie behandelt wurden, für die AHB oder AR an. Mitarbeiter des Akutkrankenhauses helfen Ihnen in der Regel auch dabei, den Antrag zur Kostenübernahme durch die zuständige Kasse zu stellen.
Im Unterschied zur AHB oder AR beginnt die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM), wenn mehr als zwei Wochen nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus verstrichen sind. Die Kosten für die AGM übernimmt die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) nur unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Versicherten. In der Regel können nur Patienten, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, oder Patienten, die eine AHB oder AR aus wichtigen Gründen nicht antreten konnten, die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) in Anspruch nehmen.
Als Versicherter in der Sozialversicherung haben Sie bei bestimmten Erkrankungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Recht auf Reha-Maßnahmen.
Rehabilitationsmaßnahmen haben je nach Erkrankung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und den persönlichen Lebensumständen unterschiedliche Ziele. Hierzu gehören u. a. der Schutz, die Erhaltung, die Besserung und die Wiederherstellung der Gesundheit sowie die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit oder Erhalt der Selbständigkeit.
Die Ziele der Rehabilitation und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bestimmen, welcher Kostenträger für die Finanzierung der Rehazuständig ist. Je nach Fall übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder bei entsprechendem vertraglich vereinbartem Leistungsumfang auch die Private Krankenversicherung (PKV) die Kosten.
Einen Antrag auf Reha-Behandlung stellen Sie beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung). Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger. In der Regel halten aber auch die behandelnden Krankenhäuser und Ärzte diese Formulare bereit.
Bei einer Anschlussheilbehandlung oder einer Anschlussrehabilitation innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Akutkrankhaus hilft Ihnen der Sozialdienst des Akutkrankenhauses bei der Antragstellung. Die Mitarbeiter des Akutkrankenhauses melden Sie bei uns an und stimmen den Aufnahmetermin mit uns ab.
Ein Medizinisches Heilverfahren oder eine medizinische Rehabilitation beantragen Sie über Ihren Haus- oder Facharzt. Ihr Haus- oder Facharzt muss Ihnen hierzu schriftlich attestieren, dass eine Reha-Behandlung medizinisch notwendig ist. Er sendet dann das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit seinem ärztlichen Attest an den Kostenträger. In Ihrem Antrag können Sie sich eine Rehabilitationsklinik wünschen. Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung Ihres Wunsches.
Sobald Ihnen die schriftliche Zusage (Bescheid) der zuständigen Kasse vorliegt, können Sie die Reha antreten.
Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation. Unter www.reha-servicestellen.de finden Sie die Adresse Ihrer Servicestelle.
Unsere Leistungen können Sie auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Sie benötigen dann selbstverständlich keine Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer. Fragen Sie unser Patientenbüro nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.
In der MEDICLIN Rose Klinik heißen wir auch Begleitpersonen willkommen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei unserem Patientenbüro nach unseren Angeboten und Arrangements für Begleitpersonen. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn eine Begleitperson die Therapie sinnvoll unterstützen kann, übernehmen auch die Kostenträger die Kosten für die Begleitperson. Bitte erkundigen Sie sich danach bei Ihrem Kostenträger.
Wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wird, können Sie der Ablehnung innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. In der Regel sind die Chancen, dass der Widerspruch Erfolg hat, gut.
Gewöhnlich müssen Sie eine zeitlich begrenzte Zuzahlung zu den Rehabilitationsmaßnahen von 10 Euro pro Tag leisten, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die zeitliche Begrenzung hängt von dem jeweiligen Kostenträger und der Art der Maßnahme ab.
Falls Sie einen gültigen Befreiungsausweis haben, sind vom Eigenanteil befreit. Das gilt auch für alle Patienten unter 18 Jahren.
Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen zu Reha-Maßnahmen geleistet haben, können Ihre Zuzahlungen für die laufende Maßnahme eventuell reduziert werden. Bitte bringen Sie uns diesem Fall den Zahlungsbeleg mit. Wir beraten Sie gerne individuell.
Wenn Sie Fragen zum Reha-Antrag oder andere verwaltungstechnische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Patientenbüro.
Wer Angehörigen zu Hause pflegt, gerät oft an körperliche und psychische Grenzen. Häufige Rücken- und Kopfschmerzen, Schlafstörungen, gedrückte Stimmung und mangelnde Antriebkraft können Hinweise für eine Überlastung sein. Pflegende Angehörige haben ein Recht auf Reha. In der MEDICLIN Rose Klinik und der nahegelegenen Seniorenresidenz helfen wir Ihnen weiter und kümmern uns sowohl um Sie als auch in der Kurzzeitpflege um pflegebedürftige Angehörige. Gerne können pflegebedürftige Angehörige auch in einer unserer Fachrichtungen eine eigene Rehabilitation antreten.
Wie Sie eine Reha für pflegende Angehörige beantragen, wie ein Therapieplan aussieht und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie in unserem Flyer:
Am Ankunftstag melden Sie sich mit Ihren persönlichen Unterlagen s.u. an der Rezeption. Unsere Rezeptions-Mitarbeiter erledigen mit Ihnen gemeinsam die Aufnahmeformalitäten und erläutern Ihnen wichtige Abläufe in der MEDICLIN Rose Klinik. Anschließend begrüßt Sie unser Pflegepersonal und kümmert sich um alles Weitere.
Bitte bringen Sie folgende persönliche Unterlagen zur Aufnahme mit:
Bitte bringen Sie (falls vorhanden) auch folgende medizinischen Unterlagen, bzw. Medikamente mit:
Diese Liste soll Ihnen beim Kofferpacken helfen.
Unsere Empfehlungen:
Nehmen Sie bequeme Kleidung mit, in der Sie sich wohlfühlen.
Denken Sie vor allem an:
Für den Sport außerdem an:
Sonstiges:
Hilfsmittel (falls vorhanden)
Auch Vierbeiner sind in unserer Klinik willkommen. Bringen Sie Ihren Hund mit zur Reha und werden Sie wieder fit, ohne sich um das Wohlergehen Ihres Tieres sorgen zu müssen.
Voraussetzungen und Versorgung:
Die Mitnahme von Hunden zur Reha ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung, ob ihr Hund die Voraussetzungen bzgl. der Hundegröße, der zugelassenen Hunderassen und der gesundheitlichen Anforderungen erfüllt.
Während Ihres Reha-Aufenthaltes sind Sie für die Versorgung Ihres Hundes verantwortlich. Futter, Spielzeuge, Hygieneprodukte und weiteres Zubehör müssen Frauchen und Herrchen selbst mitbringen.
Welche Voraussetzungen für einen Reha-Aufenthalt mit Hund erfüllt sein müssen, was Sie für Ihren Hund mitbringen müssen und weitere Informationen finden Sie hier.
Kosten:
Die Kostenpauschale für Begleithunde beträgt 10 Euro pro Tag.
Kontakt:
Bei Rückfragen oder für die Anmeldung Ihres Hundes wenden Sie sich bitte an unser Patientenbüro unter +49 5234 907 235 oder patientenbuero.rose@mediclin.de.
Weitere allgemeine Informationen zur medizinischen Rehabilitation und zur Antragstellung:
Beratung bei den Gemeinsamen Reha-Servicestellen der Kostenträger
In den Gemeinamen Reha-Servicestellen erhalten Patienten Auskünfte über die Zielsetzung, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussichten möglicher Leistungen. Es wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und geklärt, welcher Rehabilitationsträger für die Leistungen zuständig ist.